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Verfassungsgericht befaßt sich mit Fünf-Prozent-Hürde bei Kommunalwahlen

Nachricht vom 18.Januar 2007

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar hat sich heute mit der 5-Prozent-Hürde bei Kommunalwahlen befaßt. Er sollte prüfen, ob die Sperrklausel im Kommunalwahlgesetz verfassungsgemäß ist. Der Gerichtstermin geht auf eine Beschwerde der Weimarer FDP gegen das Wahlergebnis zur Stadtratswahl von 2004 zurück. Das Verwaltungsgericht hatte sein Verfahren dazu ausgesetzt, weil es die Klausel durch den Verfassungsgerichtshof prüfen lassen wollte. Die eigentliche Entscheidung soll aber erst im März verkündet werden. (wk)


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