Bundesarbeitsgericht urteilt über Kündigung von Moslem
Nachricht vom 24.Februar 2011
Darf ein Moslem aus Glaubensgründen die Arbeit verweigern? Darüber urteilt ab heute das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Geklagt hat ein als Ladenhilfe beschäftigter Mann aus Schleswig-Holstein. Er hatte sich mit Hinweis auf den Koran geweigert, Regale mit alkoholischen Getränken aufzufüllen. Sein Arbeitgeber kündigte ihm deshalb. Bislang hat sich der Moslem erfolglos vor Gericht gegen den Rauswurf gewehrt. Die Erfurter Richter wollen bis morgen entscheiden.
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