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Verwaltung erläßt Richtlinie für Gedenktafeln

Nachricht vom 22.Februar 2012

Für das Anbringen von Gedenktafeln an Weimarer Häusern gelten jetzt strenge Vorschriften. Die Regeln seien notwendig geworden, weil sich die Verwaltung vor Gedenktafel-Anträgen kaum noch retten könne, hieß es gestern im Rathaus. Nach der am Dienstag erlassenen Richtlinie sind nur noch Tafeln zugelassen, die Personen oder Institutionen würdigen, die für Weimar von herausragendem Interesse sind und auch überregionale Bedeutung haben. Außerdem sollen jene, an die gedacht wird, auch direkt mit dem Haus zu tun haben. Um ein einheitliches Erscheinungsbild zu gewährleisten, müssen alle Gedenktafeln aus Travertin und 30 mal 50 Zentimeter groß sein. Auch die Art der Beschriftung wurde festgelegt. Vorgeschrieben ist die Schifttype "Antiqua" und die Schriftfarbe "Umbra". - Anträge nimmt die Kulturdirektion entgegen, die Kosten für die Herstellung und Anbringung trägt der Antragsteller. (wk)


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