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Verfassungsgericht verhandelt über Klage gegen Volksbegehren

Nachricht vom 05.Februar 2013

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat jetzt den Verhandlungstermin über das Volksbegehren gegen Kommunalabgaben mitgeteilt. Am 27. Februar wollen die Weimarer Richter über die Klage der Landesregierung befinden. Aus deren Sicht ist das Volksbegehren unzulässig, weil es Abgaben und Haushaltsfragen beeinflussen würde. - Mit dem Begehren "Für gerechte und bezahlbare Kommunalabgaben" wollen die Initiatoren vor allem die Abwasser- und Straßenausbaubeiträge abschaffen. Mehr als 24 000 Unterschriften wurden gesammelt, 5.000 hätten für den Zulassungsantrag gereicht. Sollten die Richter die Regierungsklage abweisen, muß sich der Landtag mit dem Voksbegehren befassen. (wk)


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