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Bürger haben Widerspruchsrecht bei Weitergabe von Personendaten

Nachricht vom 22.Februar 2013

Die Stadtverwaltung hat jetzt auf das Widerspruchsrecht bei Weitergabe von Personendaten hingewiesen. Nach der Mitteilung ist dazu morgen im Rathauskurier ein Formular abgedruckt. Damit können Bürger ohne Angabe von Gründen ausschließen, daß ihr Name und ihre Adresse aus dem Melderegister an bestimmte Einrichtungen weitergegeben wird. Die bekommen nach der Neuregelung des Meldegesetzes die Daten, wenn sich der Gemeldete nicht eindeutig dagegen verwahrt. Zu den Daten-Berechtigten gehören Religionsgesellschaften, Parteien, Parlaments- und Kommunalvertreter, Presse, Rundfunk und andere Medien sowie die Wehrverwaltung und Adressbuchverlage. Wer dem einzeln oder insgesamt widersprechen will, kann das ausgefüllte Formular an den Informationsstellen im Rathaus, in der Verwaltung Schwanseestraße oder gleich beim Bürgerbüro abgeben. (wk)


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