(07.45) Verlegung von Gedenkveranstaltung rechtswidrig
Nachricht vom 17.Januar 2023
Die Verlegung des Gedenkens der MLPD zum 75. Jahrestag der Ermordung Ernst Thälmanns an den Buchenwaldplatz ist rechtswidirg. Das hat das Weimarer Verwaltugsgerichts entschieden. Die Stadt hatte für die am 17. August 2019 geplante Kundgebung der MLPD und des Internationalistsichen Bündnisses den Platz anstelle der Buchenwald-Gedenkstätte festgelegt. Sie habe nach Angaben des Gerichts "eine Beeinträchtigung der Würde der Opfer sowohl des nationalsozialistischen Regimes als auch des Stalinismus" befürchtet. Das Gericht hatte entschieden, dass die Auflagen der Stadt nur dann gerechtfertigt gewesen wären, wenn durch die Versammlung die öffentliche Ordnung und Sicherheit unmittelbar gefährdet seien. Zudem sei die Gedenkstätte nicht nur als Gabstätte, sondern auch als Ort des öffentlichen Gedenkens konzipiert worden, erinnert das Verwaltungsgericht. Am 17. Oktober 2019 ist gegen die Auflagen der Stadt eine Klage eingereicht worden. Der Politiker Ernst Thälmann war von 1925 bis 1933 Vorsitzender der Kommunistischen Partei Deutschlands, die er im Reichstag vertrat. Er wurde am 18. August 1944 im Konzentrationslager Buchenwald ermordet. (mt)
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