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(07.45) Staatskanzlei erinnert an Gema-Freistellung

Nachricht vom 28.Mai 2024

Noch bis diesen Freitag können sich ehrenamtlich gemeinnützig tätige Vereine, Organisationen und Einrichtungen für eine Befreiung von GEMA-Gebühren anmelden. Daran hat jetzt noch einmal die Thüringer Staatskanzlei erinnert, die ein Pauschalvertrag mit der GEMA anstrebt. Demnach will der Freistaat für bis zu drei oder vier eintrittsfreie Vereinsfeste im Jahr, bei denen Musik abgespielt wird, die GEMA-Lizenz-Vergütungen übernehmen. Dafür müsse aber zunächst das Kontingent bestimmt werden, heißt es. Voraussetzung für die Kostenübernahme sei, dass der vorwiegend ehrenamtlich organisierte Verein seinen Sitz im Freistaat Thüringen und für den gemeinnützigen Zweck eine entsprechenden Freistellungsbescheid habe. Gleichzeitig dürfen die Veranstaltungsflächen nicht mehr als 500 Quadratmeter groß sein. Detaillierte Informationen erhalten die Vereine laut Mitteilung über die Thüringer Ehrenamtsstiftung. wk


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