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Nachricht vom 13.November 2008

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar hat gestern über das Fragerecht der Abgeordneten im Landtag verhandelt. Geklagt hatte der SPD-Abgeordnete Heiko Gentzel. Er sehe sich durch das Vorgehen des damaligen CDU-Innenministers Karl Heinz Gasser in seinen Rechten beschnitten, so der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion. Gasser hatte im Frühjahr 2007 die Antwort auf drei Anfragen zur Polizeireform verweigert. Der Prozess der Meinungsbildung sei noch nicht abgeschlossen, so die Begründung. - Das Gericht will am kommenden Mittwoch sein Urteil bekanntgeben. (dpa/wk)


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