Nachricht vom 11.Februar 2009
Der frühere Chefredakteur von Radio LOTTE Weimar, Friedrich Burschel, hat vor Gericht presserechtlich einen Teilerfolg erzielt. Der „vom Bundesamt für Verfassungsschutz herangezogene und auch einzig in Betracht kommende Ablehnungsgrund (…) liegt nicht vor“, urteilte das Verwaltungsgericht Köln am 15.01.2009. Burschel hatte im Jahre 2007 für das nichtkommerzielle Weimarer Radio eine Akkreditierung für das G8-Treffen in Heiligendamm beantragt. Vom Bundespresseamt war ihm und rund 20 anderen Journalisten per eMail und ohne Begründung diese verweigert worden. Das Presseamt bezog sich in seiner Ablehnung auf Berichte des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Die meisten Betroffenen, so auch der Kläger, konnten jedoch ihre Akkreditierung auf verwaltungsgerichtlichem Wege durchsetzen. (srk)
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