Geldstrafe für Teilnahme an verbotenen Veranstaltungen
Nachricht vom 16.Januar 2002
Teilnehmern verbotener Veranstaltungen droht künftig eine Geldstrafe bis zu 5000 Euro. Das sieht das überarbeitete Polizei- und Sicherheitsrecht vor. Das Thüringer Kabinett verabschiedete einen entsprechenden Gesetzentwurf. Danach können sowohl Veranstalter als auch jeder einzelne Teilnehmer für die Kosten des Polizeieinsatzes zur Kasse gebeten werden. Damit sollen vor allem Extremisten abgeschreckt werden. Das Gesetz erweitert zudem die Möglichkeiten der Polizei für Überwachungen, Platzverweise und verdeckte Ermittlungen. Das Gesetz soll noch im Januar im Landtag behandelt werden. Nach einer weiteren Anhörung könnten die Abgeordneten frühestens im März darüber abstimmen.
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