Mehr Sicherheit vor Sexualstraftätern in Thüringen
Nachricht vom 08.Januar 2002
Thüringen will für mehr Sicherheit der Bevölkerung vor Sexualstraftätern sorgen. Das berichtet die "Thüringer Landeszeitung". Demnach will Justizminister Birkmann bis Ende März prüfen, ob auch nach einem Gerichtsurteil noch eine Sicherheitsverwahrung angeordnet werden kann. Er sagte dem Blatt, eine solche Regelung würde dann greifen, wenn sich während der Haft herausstelle, dass ein Täter weiterhin eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstelle. Bisher muss ein verurteilter Täter, wenn das Gericht keine Sicherheitsverwahrung anordnet, auf freien Fuß gesetzt werden. Dies geschieht unabhängig von der Prognose über mögliche weitere Taten. Die Bundesregierung hatte einen entsprechenden Vorstoß von unionsgeführten Ländern abgelehnt, den Ländern aber freigestellt, selbst aktiv zu werden.
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