Nachricht vom 06.August 2009
Gegen das im Juli 2008 vom Landtag verabschiedete Thüringer Polizeiaufgabengesetz ist in dieser Woche Verfassungsbeschwerde eingereicht worden. Einer der Beschwerdeführer, Rechtsanwalt Andreas Schiller, sagte dazu heute im Interview bei Radio LOTTE Weimar: Es könne nicht angehen, daß nunmehr auch Rechtsanwälte, Ärzte und Journalisten observiert und abgehört werden dürfen. Auch online-Überwachungen seien bei diesen Berufsgruppen jetzt möglich. Lediglich Pfarrer und Strafverteidiger sollen von diesen Überwachungen ausgenommen bleiben. Das sei eine künstliche und ungerechtfertigte Trennung der bisher geschützten Berufsgruppen. Mandanten, Patienten und Medienpartner müßten ein Recht auf Vertraulichkeit behalten und dürften nicht unter Pauschalverdacht gestellt werden. Der Verfassungsgerichtsgerichtshof prüfe derzeit die Zulässigkeit der Klage. Dabei werde berücksichtigt, daß eine ähnliche Klage beim Bundesverfassungsgericht anhängig ist. (srk)
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