Krankenkassen zahlen für Betreuung an Schulessen erkrankter Kinder
Nachricht vom 09.Oktober 2012
Für die häusliche Pflege der Kinder, die an infiziertem Schulessen erkrankt waren, können Eltern jetzt bei Krankenkassen Geld beantragen. Das Betreuungsgeld gelte in diesem Fall auch für Kinder, die das zwölfte Lebensjahr bereits überschritten hätten, hieß es gestern von der Barmer Ersatzkasse. Normalerweise gebe es das Krankengeld für Hauspflege nur bis zum zwölften Lebensjahr. Für ältere Kinder könne aber das sogenannte Verletztengeld gezahlt werden. Wichtig sei anzugeben, dass das Schulessen Ursache der Erkrankung war. - In den vergangenen Wochen waren in Thüringen über 1.000 Kinder an Brechdurchfall erkrankt, stark betroffen dabei das Weimarer Land. Ursache waren nach aktueler Mitteilung der Bundesbehörde mit Noroviren infizierte Erdbeeren. Sie waren offenbar im Schulessen verarbeitet, das von Filialen des Catering-Konzerns Sodexo an Einrichtungen in ganz Ostdeutschland geliefert wurde. Insgesamt waren danach über 11.000 Kinder krank. (wk)
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