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Weimarer Richter erklären Freies-Schul-Gesetz für verfassungswidrig

Nachricht vom 21.Mai 2014

Das Gesetz zu freien Schulen in Thüringen verstößt in Teilen gegen den Gleichheits-Grundsatz. Das hat am Vormittag das Thüringer Verfassungsgericht in Weimar verkündet. Damit geben die Richter im Streit um die Finanzierung freier Schulen den Grünen im Landtag Recht. Die hatten die Ende 2010 beschlossene Kürzung der staatlichen Zuschüsse als verfassungswidrig beanstandet. Das Land Thüringen erstattet den freien Schulträgern nur noch 80 Prozent der Kosten eines Schülers an einer vergleichbaren staatlichen Schule. Zuvor waren es 85 Prozent. Der Freistaat hatte argumentiert, die Förderhöhen bedrohten nicht das System freier Schulen insgesamt. (wk)


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