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Matschie sieht Freie Schulen weiterhin auskömmlich finanziert

Nachricht vom 22.Mai 2014

Auch nach dem Weimarer Gerichtsurteil sollen die Freien Schulen in Thüringen nicht mehr Geld vom Land erhalten. Bildungsminister Christoph Matschie verwies darauf, daß das Thüringer Verfassungsgericht die Höhe der staatlichen Zuweisungen an die Schulen in freier Trägerschaft nicht in Frage gestellt habe. Er gehe deshalb weiter von einer auskömmlichen Finanzierung aus. Dies zeigten auch die zahlreichen Neugründungen von Freien Schulen nach der Kürzung der Förderung um 5 Prozent. - Die Grünen im Landtag hatten die zum Januar 2011 verhängte Kürzung als verfassungswidrig beanstandet. Das Land Thüringen erstattet den freien Schulträgern seitdem nur noch 80 Prozent der Kosten eines Schülers an einer vergleichbaren staatlichen Schule. Die Weimarer Richter haben nun tatsächlich festgestellt, daß das Gesetz über die Finanzierung der Freien Schulen in Teilen gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt. Dies betrifft laut Urteil aber nur das Genehmigungsverfahren für die Zuwendungen. Es müßte wie bei staatlichen Schulen per Gesetz vom Landtag und nicht in einer Verwaltungsvorschrift geregelt werden. Die Behauptung, nach denen die Ersatzschulen durch die Kürzung in ihrer Existenz gefährdet seien, habe die Antragstellerin nicht hinreichend belegt, so das Gericht. (wk)


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