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Gericht prüft noch immer Bauverbot für Schweinemast-Anlage

Nachricht vom 04.Juni 2015

Ob die Schweinemast-Anlage in Oldisleben gebaut werden darf oder nicht, soll erst am 17. Juni verkündet werden. Vor dem Oberverwaltungsgericht Weimar wurde darüber gestern bis in die Abenstunden verhandelt, die Richter haben aber kein Urteil gefällt. Es geht um die Berufungen von Freistaat Thüringen und des Anlagebetreibers gegen die Entscheidung des Weimarer Verwaltungsgerichtes von vor zwei Jahren. Da war ein Bauverbot für die Schweinemast-Anlage verhängt worden. Die untere Instanz gab damit der Klage des B.U.N.D. Thüringen statt. Demnach hatte das Landesverwaltungsamt die Baugenehmigung rechtswidrig erteilt. Es sei nicht berücksichtigt worden, daß die Region als besonderes Schutzgebiet für Pflanzen und Tiere ausgeweisen sei. Die Natur würde durch den Stickstoff der Anlage belastet. - In Oldisleben im Kyffhäuserkreis sollten in einer geplanten Anlage weit über 8.000 Schweine gehalten und pro Jahr 20.000 Tiere produziert werden. (wk)


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