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"Störer vom Theaterplatz" muß ins Gefängnis

Nachricht vom 09.Juni 2015

Der als stadtbekannt geltende "Störer vom Theaterplatz" soll für zwei Jahre und zwei Monate ins Gefängnis. Zu der Freiheitsstrafe hat den 45-Jährigen jetzt das Amtsgericht Weimar verurteilt. Laut Gerichtsbericht sah es die meisten der Anklagepunkte als erwiesen an. Dazu gehörten unter anderem Beleidigung, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, gefährliche Körperverletzung und unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln. Nicht beweisbar war dem Bericht nach der Vorwurf sexuellen Mißbrauchs Widerstandsunfähiger. Als strafmildernd wurde angesehen, daß der Angeklagte meißt im Alkohol-Vollrausch handelte. Das dennoch relativ hohe Strafmaß habe er vor allem seiner "Unverbesserlichkeit" zuzuschreiben, urteilte das Gericht. Überdies habe er gegen eine vor drei Jahren verhängte Bewährungsstrafe verstoßen. - Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Binnen einer Woche könnten dagegen Rechtsmittel eingelegt werden, heißt es. (wk)


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