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Oberverwaltungsgericht untersagt Bau der Schweinemast-Anlage in Oldisleben

Nachricht vom 18.Juni 2015

Die Schweinemast-Anlage in Oldisleben darf vorerst nicht gebaut werden. Das Urteil hat gestern das Oberverwaltungsgericht Weimar verkündet. Die Baugenehmigung sei nicht mehr gültig, hieß es. Damit wurden die Berufungen von Freistaat Thüringen und des Anlagebetreibers gegen die Entscheidung des Weimarer Verwaltungsgerichtes von vor zwei Jahren zurückgewiesen. Da war ein Bauverbot für die Schweinemast-Anlage verhängt worden, weil nach Gerichtsauffassung die Baugenehmigung rechtswidrig erteilt wurde. Geklagt hatte der B.U.N.D. Thüringen. Demnach hätte das Landesverwaltungsamt nicht berücksichtigt, daß die Region als besonderes Schutzgebiet für Pflanzen und Tiere ausgewiesen sei. - In Oldisleben im Kyffhäuserkreis sollten in einer geplanten Anlage weit über 8.000 Schweine gehalten und pro Jahr 20.000 Tiere produziert werden. (wk)


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