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OVG Weimar stärkt kommunale Selbstverwaltung

Nachricht vom 10.Oktober 2016

Das Thüringer Oberverwaltungsgericht in Weimar hat mit einem bedeutungsvollen Urteil die kommunale Selbstverwaltung gestärkt. Die Verwaltungsrichter entschieden am Freitag, daß die im Jahr 2007 vom Landkreis Nordhausen erhobene Kreisumlage gegenüber der Stadt Bleicherode rechtswidrig war. Die entsprechende Haushaltssatzung, nach der der Landkreis vorging sei unwirksam, weil erst die finanzielle Lage der Gemeinde ermittelt werden müsse, bevor die Höhe der Abgabe festgelegt werden könne. Das sei im Fall von Bleicherode nicht geschehen. Das Recht auf kommunale Selbstverwaltung dürfe durch überhöhte Forderungen nicht eingeschränkt werden, so die Weimarer Richter. Wenn die Kommunen wegen drohender Unterfinanzierung nicht in geforderter Höhe an den Landkreis zahlen können, hätten die Landräte das Recht, die Mittel beim Land Thüringen einzufordern. - Bleicherode hatte geklagt, weil es sich wegen der Umlageforderung von über 1,5 Millionen Euro unzulässig stark belastet sah. (wk)


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