Nebenklage im Ballstädt-Prozess will Abhörprotokolle beschlagnahmen lassen
Nachricht vom 14.Oktober 2016
Im Prozess zum brutalen Neonazi-Überfall von Ballstädt wollen Nebenklage-Vertreter notfalls Verfassungsschutz-Akten beschlagnahmen lassen. Anwältin Kristin Pietrzyk sagte der Presse-Agentur, die Abhörprotokolle seien unmittelbare Beweismittel. Wenn sie der Verfassungsschutz nicht von sich aus vollständig und ungeschwärzt vorlege, müsse das Landgericht Erfurt die Beschlagnahmung der Dokumente anordnen. Andernfalls riskiere das Gericht eine Revision gegen sein Urteil. Vom Landesgericht hieß es, die zuständige Kammer werde sich Ende Oktober noch einmal damit befassen, welchen Stellenwert die Abhörprotokolle für das Ballstädt-Verfahren aus Sicht des Gerichts hätten. - Vor dem Erfurter Landgericht müssen sich 14 Männer und eine Frau unter anderem wegen gemeinschaftlich begangener schwerer Körperverletzung und Landfriedensbruch verantworten. Sie sollen Anfang Februar 2014 die Kirmesgesellschaft in Ballstädt, Kreis Gotha, überfallen und dabei 10 Menschen teils schwer verletzt haben. Einige der bereits wegen Körperverletzung vorbestraften Schläger aus der Neonazi-Szene wurden zuvor vom Verfassungsschutz abgehört. (wk)
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