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Neuordnung der städtischen Beteiligungen

Nachricht vom 31.Juli 2001

Im Zuge der Neuordnung der städtischen Beteiligungen soll die Zahl der Aufsichtsräte von derzeit 24 auf sechs reduziert werden. Das bedeutet: Es gibt nur noch einen Aufsichtsrat je neugebildeter Branchenholding, wie die TLZ heute meldete. So sind insgesamt 24 Sitze in den Gremien für Sparkasse, Stadtwirtschaft, Wohnstätte, Gesundheitswesen sowie Stadtmarketing und Kulturbetrieben zu besetzen. Dieser Vorschlag des Stadtrats- Hauptausschusses soll von den Fraktionen bis zum 20. August diskutiert werden. Dabei würden neun Sitze an die CDU gehen, die SPD bekäme sechs und die PDS drei Sitze. Bündnisgrüne, WfU und Parteilose können je zwei Aufsichtsräte entsenden. Der Stadtrat muss über den Vorschlag in seiner Septembersitzung abstimmen.


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