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Oberverwaltungsgericht kippt Kurtaxe von Suhl

Nachricht vom 22.Januar 2019

Das Thüringer Oberverwaltungsgericht in Weimar hat die Kurtaxe von Suhl gekippt. Die entsprechende Satzung für die Beitragserhebung der Stadt wurde gestern für unwirksam erklärt. Geklagt hatte ein Suhler Hotel. Es beschwerte sich, daß auch Dienstreisende und Teilnehmer von Tagungen den Kurbeitrag bezahlen müßten. Dienstreisende kämen aber nicht, um sich zu erholen, argumentierte der Kläger. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. - Die Stadt Suhl erhebt seit 2014 einen Kur-Beitrag von zwei Euro pro Nacht. Für Touristen galt sie ab der ersten Nacht, für Dienstreisende ab der zweiten. (wk)


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