(06.45) Neue Sonderverordnung für Thüringen
Nachricht vom 02.November 2020
Ab heute gilt für Thüringen eine neue Corona-Sonderverordnung. Laut Medienberichten, ist an der aktuellen Verordnung neu, dass der Landtag noch Änderungen daran beschließen kann. Sie steht unter einem sogenannten Parlamentsvorbehalt. Mit der neuen Verordnung gilt unter anderem, dass sich nur maximal 10 Personen aus zwei verschiedenen Haushalten in der Öffentlichkeit treffen dürfen. Geschlossen sind u. a. Restaurants, Gaststätten und Bars. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass sie Speisen und Getränke zum Mitnehmen verkaufen dürfen. Ebenso geschlossen sind Theater, Kinos und Konzerthäuser. Weiterhin geöffnet sind Schulen, Kindergärten und weitere Bildungseinrichtungen. Außerdem bleiben Bibliotheken, Musik- und Volkshochschulen weiterhin geöffnet. Ebenso blieben entgeltfreie Bildungsangebote zugänglich. Die Verordnung soll bis zum 30. November gelten. (mt)
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