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(06.45) Verfassungsgericht entscheidet über Härtefallkommission

Nachricht vom 17.Dezember 2020

Aus humanitären Gründen kann Thüringens Härtefallkommission auch weiterhin Flüchtlingen eine Aufenthaltserlaubnis gewähren. Das hat der Thüringer Verfassunsgerichtshof in Weimar am Mittwoch entschieden. Die von der AfD-Landtagsfraktion im Oktober eingereichte Klage ist damit abgewiesen worden. Die Fraktion hatte daran gezweifelt, ob die Kommission und ihre Entscheidungsbefugnisse mit der Verfassung vereinbar seien. Das Gremium kann für Ausländer ein Bleiberecht vorschlagen, - selbst wenn diese nach einer Behördenentscheidung eigentlich ausreisen müssten. Laut des Gerichts ist dies jedoch mit der Verfassung vereinbar solang es sich dabei um eine enge Ausnahme für tatsächlich vorliegende Härtefälle handelt und diesem Ausnahmecharakter auch praktisch Rechnung getragen wird. In anderen Bundesländern ist das Gremium ebenfalls vorhanden. Seit 2005 besteht die Kommission in Thüringen. Ihre Arbeit basiert auf einer Bundesregelung im Aufenthaltsgesetz. (mt)


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