18.00 Stadt Weimar verhängt Stallpflicht für Geflügelbestände
Nachricht vom 08.Januar 2021
Für Geflühgelbestände in den Ortsteilen Süßenborn, Taubach und Ehringsdorf, einschließlich Siedlersfreud und Steinbruch Ehringsdorf gilt Stallpflicht. Die Anordnung gilt aufgrund der Geflügelpest, die nun auch in Thüringen aufgetreten ist. Mit den Maßnahmen soll die Ausbreitung des Virus verhindert werden, so die Stadtverwaltung Weimar.
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