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(06.45) Weimarer Amtsgericht: Kontaktverbot vom vergangenen Frühjahr verfassungswidrig

Nachricht vom 22.Januar 2021

Das allgemeine Kontaktverbot vom vergangenen Frühjahr ist laut des Weimarer Amtsgerichts verfassungswidrig. Im Verlauf eines Bußgeldverfahren hat das Gericht diese Entscheidung getroffen. Ende April 2020 hatte ein Mann zusammen mit sieben weiteren Personen im Hof eines Wohnhauses Geburtstag gefeiert. Sechs Monate später wurde gegen den Mann ein Bußgeldbescheid verhängt. Dies war jedoch laut des Gerichts verfassungswidrig, da zu diesem Zeitpunkt in der Verordnung des Landes eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage fehle. Gleichfalls verstößt das Verbot gegen die durch das Grundgesetz garantierte Menschenwürde, so das Gericht. Es sei nur dann mit der Menschenwürde vereinbar, wenn eine Notlage besteht, bei der das Gesundheitssystem zusammenbrechen würde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und allgemeingültig. Konkrete Auswirkungen habe es nur auf den Kläger und die Stadt Weimar. Demnach müsse der Kläger das Bußgeld nicht zahlen. (mt)


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