(07.45) Revision im Maskenrichter-Fall
Nachricht vom 28.August 2023
Nach dem Urteil im Fall um den Weimarer Amtsrichter, der 2021 gegen die Maskenpflicht an zwei Weimarer Schulen verfügt hatte, ist Revision eingelegt worden. Eingereicht wurde sie von der Staatsanwaltschat Erfurt. Das Landgericht Erfurt hat den Juristen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von drei Jahren ohne Bewährung beantragt. Der verurteilte Richter missachtete das Neutralitätsgebot. Das Landgericht sah den Straftatbestand der Rechtsbeugung "in einer besonders gravierenden Weise erfüllt". Der Bundesgerichtshof muss nun das Urteil überprüfen. Auch die Verteidigung hatte angekündigt, Revision einzulegen. (mt)
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