(08.45) Stadtverwaltung erinnert an Abbrennverbot
Nachricht vom 22.Dezember 2023
In der Weimarer Altstadt darf auch in diesem Jahr zu Silvester und Neujahr kein Feuerwerk gezündet werden. Dauf hat jetzt noch einmal die Stadtverwaltung hingewiesen. Konkret gilt das vom Land Thüringen verfügte Verbot für das Anzünden von Raketen und Böllern auf dem Markt, dem Theaterplatz und um das Theater herum, dem Herderplatz, dem Gebiet der Scherfgasse sowie dem Gebiet des Stadtschlosses und des Frauenplans. Gleichfalls darf auf dem Wielandplatz und im Bereich des Beethovenplatzes nicht geböllert werden. wk
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