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Nachricht vom 08.Dezember 2005

Der Freistaat Thüringen will sein Verfassungsschutzgesetz ändern. Es soll jetzt den Gepflogenheiten der Nachbarländer Sachsen und Sachsen-Anhalt angepaßt werden. Nach Aussagen des Innenministeriums soll dann das Parlament informiert werden, wenn ein Abgeordneter überwacht werde. Hintergrund ist die jahrelange heimliche Überwachung des linken Abgeordneten Bodo Ramelow. Der hatte dagegen geklagt und Akteneinsicht verlangt. Die künftige Regelung betrachte er als einen Teilerfolg, heißt es. Sie verpflichte aber nur dazu, die Parlamentarische Kontrollkommission zu informieren, in der einem Bewerber der Linken ein Sitz verweigert worden war. (wk)


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