Bafög-Rückforderungen teilweise rechtens
Nachricht vom 13.April 2006
Die Rückforderung von BAfög-Leistungen kann im Einzelfall rechtmäßig sein. Wie das Verwaltungsgericht Weimar heute bekannt gab, müßten Studenten unter Umständen auch Geld als eigenes Vermögen angeben, das ihre Eltern auf ihren Namen angelegt haben, um z.B. Steuern zu sparen. Das trifft dann zu, wenn keine klare vertragliche Regelung zwischen Eltern und Studenten getroffen wurde. Auch würden Darlehen von Eltern an ihre Kinder nur unter strengen Maßstäben als Fremdvermögen angesehen. Wer hier falsche Angaben macht oder nicht beweisen kann, daß ihm das infragestehende Geld nur geliehen wurde, muß mit Rückforderungen rechnen. Außerdem kann ein Strafverfahren wegen Betruges eingeleitet werden. Anlaß der hier ergangen Urteile war ein Datenabgleich zwischen den Finanz- und den BAföG-Behörden. Bei dem kam heraus, daß zahlreiche Studenten ihre Vermögensverhältnisse falsch deklariert hatten, um BaföG zu erhalten. (ob/jm)
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