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Nachricht vom 18.Juli 2006

Nach der gestrigen Übergabe der fast 24-tausend Unterschriften für ein Volksbegehren in Thüringen hat Ministerpräsident Dieter Althaus dazu eine Kostenanalyse beauftragt. Wie die TA meldet, sollen die Ergebnisse im September vorliegen. Sie sollen darüber entscheiden, ob die CDU-Landesregierung gegen das Volksbegehren eine Verfassungsklage einreicht. Die hatte die CDU-Landtagsfraktion angekündigt, weil der Gegenentwurf zum neuen Kitagesetz einen unzulässigen Eingriff in den Landeshaushalt darstellen würde. Ein vom Bürger eingebrachtes Gesetz darf die Kosten voriger Regelungen nicht wesentlich übersteigen, so der Verfasungsgrundsatz. Während die Regierung von 90 Millionen Mehrkosten ausgeht, spricht der Volksbegehren-Trägerkreis von 8 Millionen Euro. Das seien nur 0,01 Prozent des Landeshaushaltes. Bisherige Rechtsprechungen haben bis zu einem Prozent Mehrkosten bei Bürgergesetzen hingenommen. (wk)


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