Verfassungsklage der Grünen zurückgewiesen
Nachricht vom 18.Juli 2006
Die Verfassungsklage der Bündnis-Grünen wegen der Fünf-Prozent-Hürde ist heute vom Thüringer Verfassungsgericht als unzulässig verworfen worden. Es bestünde keine Überprüfungs-Pflicht des Landtages, wie von den Antragstellern unterstellt, heißt es zur Begründung. Die Grünen begehrten die Feststellung, daß der Landtag gegen die Thüriger Verfassung verstoßen habe. Er hätte es unterlassen, die Fünf-Prozent-Sperrklausel für Kommunalwahlen zu überprüfen. Die Günen beanstandeten, daß die Fünf-Prozent-Hürde die Grundsätze der Wahlgleichheit und der Chancengleichheit verletze. Sie verwiesen darauf, daß in allen angrenzenden Ländern diese Hürde bei Kommunalwahlen längst abgeschafft sei. In dieser Sache sei nicht entschieden worden, stellte das Verfassungsorgan fest. In der Klage wäre nicht der Frage nachzugehen gewesen, ob an der Sperrklausel bei Kommunalwahlen noch festzuhalten sei, oder nicht. (wk)
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