Nachricht vom 01.Dezember 2006
Die Weimarer Arbeitsgemeinschaft für die Grundsicherung bittet, von Anträgen auf Weihnachtszuwendungen abzusehen. Diese seien als Einmalzahlung vor den Hartz-IV-Gesetzen an Sozialhilfeempfängern gegeben worden, heißt es. Jetzige Arbeitslosengeld-II-Empfänger hätten darauf keinen Anspruch. Die Leistung sei in den bundesweiten Regelsatz von 345 Euro eingeflossen, heißt es weiter. Einmalzahlungen seien vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. (wk)
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