Nachricht vom 11.Dezember 2006
Im Weimarer Rauschpilz-Prozeß ist der Angeklagete von dem Vorwurf eines Verbrechens entlastet worden. Die vor zwei Jahren in seinem Geschäft in der Scherfgasse vertriebenen Pilze würden in dem gehandelten Zustand nicht einmal die für einen Tatbestand notwendig "geringe Menge" Rauschgift enthalten haben, so ein Sachverständiger am Freitag. Dieser sei laut Presseberichten zuvor fälschlich von getrockneten Pilzen mit einem wesentlich höheren Wikstoffgehalt ausgegangen. Die späteren Korrekturen seines Gutachtens hätten Gericht und Staatsanwaltschaft aber bisher nicht zur Kenntnis genommen, hieß es. Die jetzt vom Gericht erwogene Einstellung des Verfahrens habe der Staatsanwalt allerdings nicht annehmen wollen. Es bleibe der Vorwurf des Vergehens wegen unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln. (wk)
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