Nachricht vom 14.Dezember 2006
Die Klage gegen die Wahl Andreas Bauseweins zum Erfurter Oberbürgermeister ist vom Verwaltungsgericht Weimar abgewiesen worden. Es müsse nicht zwingend in jeder Wahlwerbung auch die Parteizugehörigkeit des Bewerbers genannt werden, so die Richter. Ein Verstoß gegen das Thüringer Kommunalwahlrecht oder gegen die aus der Verfassung abzuleitenden Wahlrechtsgrundsätze sei nicht gegeben. - Gegen den Erfurter Wahlkampf Bauseweins hatte ein Kläger vorgebracht, daß er auf Plakaten und Anzeigen seine Partei-Zugehörigkeit nicht angegeben habe. Dadurch seien die Wähler in die Irre geführt worden. - Die Wahlanfechtung war Anfang September bereits vom Landesverwaltungsamt in Weimar zurückgewiesen worden. (wk)
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