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Nachricht vom 21.Dezember 2006

Für das im neuen Jahr vom Bund gezahlte Elterngeld sind in Thüringen künftig die Jugendämter der Landkreise und kreisfreien Städte zuständig. Das wurde aus dem Sozialministerium mitgeteilt. Ab Januar können die Anträge gestellt werden. Berechtigt sind alle Eltern, deren Kinder im neuen Jahr geboren werden. Kinder, die noch in diesem Jahr zur Welt kommen, erhalten noch das bisherige Erziehungsgeld vom Staat, das wie bisher bei den Kommunen beantragt werden muß. Auch für das seit Juli erhältliche Landes-Erziehungsgeld sind weiter die Kommunen zuständig. (dpa/wk)


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