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Verfassungsgericht beschäftigt sich mit der 5-Prozent-Hürde

Nachricht vom 04.Januar 2007

Mit der 5-Prozent-Hürde bei Kommunalwahlen will sich das Thüringer Verfassungsgericht am 18. Januar befassen. Das hat jetzt der Gerichtshof mitgeteilt. Er soll prüfen, ob die Sperrklausel im Kommunalwahlgesetz verfassungsgemäß ist. Das Weimarer Verwaltungsgericht hatte deshalb im Juli 2005 das Verfahren zu einer Anfechtung der Weimarer Stadtratswahl von 2004 ausgesetzt. Es war zu der Überzeugung gelangt, daß die 5-Prozent-Klausel nicht verfassungskonform sei. Wann darüber endgültig entschieden wird, will das Verfassungsgericht nach der mündlichen Verhandlung am 18. Januar mitteilen. (wk)


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