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Weimarerin klagt erfolgreich gegen Hartz-IV-Regelung

Nachricht vom 10.Januar 2007

Eine Weimarer Hartz-IV-Empfängerin hat Recht vor dem Sozialgericht Gotha bekommen. Ihr darf wegen eines Krankenhausaufenthaltes kein Geld vom Regelsatz abgezogen werden. Das Gericht hat die gängige Praxis, bei stationären Behandlungen, 35 Prozent der Leistung zu kürzen, nicht akzeptieren können. Es fehle dafür die gesetzliche Grundlage, so das Urteil. Bislang wurde weniger Geld bezahlt, weil durch die Vollverpflegung im Krankenhaus Aufwendungen gespart würden. So zu verfahren, werde auch vom Bundesarbeitsminister für rechtlich zulässig gehalten, hieß es gestern vom Arbeitslosenverband. In der TA wird berichtet, daß die Bundesregierung auf eine Anfrage im Juni 2006 zugegeben habe, daß es dafür keine gesetzliche Regelung gebe. (wk)


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