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Nachricht vom 19.Januar 2007

Ob die Fünf-Prozent-Hürde bei Kommunalwahlen in Thüringen verfassungsgemäß ist oder nicht, will der Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar erst am 26. März mitteilen. Gestern haben darüber neun Richter mit offiziellen Vertreten des Freistaates und der Stadt Weimar verhandelt. Das Kommunalwahlgesetz des Freistaates hatte dabei Justizminister Harald Schliemann zu verteidigen. Weimars Dezernent Dirk Hauburg rechnet nach dem Termin mit einem knappen Entscheidungsergebnis. Nur drei der Richter hätten erkennen lassen, daß sie die Klausel für verfassungswidrig halten. - Der Gerichtstermin ging auf eine Beschwerde der Weimarer FDP gegen das Wahlergebnis zur Stadtratswahl von 2004 zurück. Das Verwaltungsgericht hatte sein Verfahren dazu ausgesetzt, weil es die Klausel durch den Verfassungsgerichtshof prüfen lassen wollte. Nach dem Urteil darüber will das Verwaltungsgericht entscheiden, ob nachträglich Konsequenzen aus dem Wahlergebnis von 2004 zu ziehen sind. (wk)


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