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Nachricht vom 19.Januar 2007

Ob die Fünf-Prozent-Hürde bei Kommunalwahlen in Thüringen gekippt wird, bleibt weiter unklar. Aus der gestrigen mündlichen Verhandlung vor dem Verfassungsgerichtshof in Weimar könne man jedenfalls keine Schlüsse ziehen. Das sagte Rechtsanwältin Maria-Elisabeth Grosse heute bei RadioLOTTE Weimar. Sie hatte als Kreisvorsitzende der FDP gegen das Ergebnis der Stadtratswahl 2004 Beschwerde eingelegt. Die Liberalen waren in Weimar knapp an der 5-Prozent-Klausel gescheitert. Als einstige FDP-Landtagsabgeordnete hatte Grosse allerdings das Thüringer Kommunalwahlgesetz mitentschieden. Die Klausel sei damals nach der Wahl von 1990 in das Gesetz gekommen, weil es soviel Splitterparteien gegeben habe, so Grosse heute. Man habe sich noch nicht vorstellen können, wie sich die Demokratie entwickle. (wk)


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