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Kommunalwahlen ohne Sperrklausel als gefahrlos eingestuft

Nachricht vom 17.Juli 2007

Kommunalwahlen ohne Fünf-Prozent-Hürde stellen keine Gefahr für die Arbeitsfähigkeit der Stadträte und Kreistage dar. Das jedenfalls sind die Erfahrungen aus Sachsen-Anhalt, über die gestern der dortige Landeswahlleiter Klaus Klang vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar berichtete. Der Einzug von Einzelbewerbern und kleinerer Gruppierungen habe die Schnelligkeit und die Qualität der politischen Entscheidungen nicht beeinflusst, so Klang. Unterdessen beharrt die Thüringer Landesregierung auf ihre Ansicht, daß ohne Sperrklausel die Gefahr von Extremisten drohe. Die NPD wolle klar die Kommunalparlamente unterwandern, so CDU-Justizminister Harald Schliemann. Der Gerichtshof will nun bis Herbst entscheiden, ob die Bestimmung über die 5-Prozent-Klausel in Thüringen mit der Landes-Verfassung vereinbar ist. Bis dahin werde es noch weitere Anhörungstermine geben, hieß es vom Gericht. - Das Verfahren war aufgrund von Klagen von Wahlkandidaten der FDP und der Grünen eingeleitet worden. Die waren bei der letzten Kommunalwahl an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert. (wk)


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