Nachricht vom 28.Januar 2008
Das Urteil über die Rechtmäßigkeit der Fünf-Prozent-Hürde bei den schleswig-holsteinischen Kommunalwahlen will das Bundesverfassungsgericht am 13. Februar verkünden. Das hat jetzt das Gericht in Karlsruhe bekanntgegeben. Durch die Sperrklausel sehen die Grünen und die Linke in Schleswig-Holstein die Chancengleichheit unzulässig eingeschränkt. Das Urteil hat auch Auswirkungen auf Thüringen. Der Landes-Verfassungsgerichtshof hatte jüngst ein Verfahren zur Fünf-Prozent-Hürde bei Kommunalwahlen mit Blick auf das Karlsruher Urteil ausgesetzt. Dabei geht es um die Anfechtung der Kommunalwahl in Weimar von 2004. (dpa/wk)
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