Nachricht vom 04.August 2010
Das Weimarer Verbot zum Verbrennen von Baum- und Strauchschnitt der Kleingärtner könnte nach Landesrecht wieder aufgehoben werden. Gestern hat das Erfurter Kabinett die Bestimmungen dafür gelockert. Kreise und kreisfreie Städte könnten künftig das Verbrennen nicht nur außerhalb, sondern auch innerorts gestatten, hieß es. Auch die Zeiten sollten vor Ort festgelegt werden. Kommunalbehörden sollen so besser auf unterschiedliche Bedingungen in den Regionen reagieren können. Von den Grünen kam sofort Kritik an der Lockerung. Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen sei sowohl aus abfallwirtschaftlicher als auch aus ökologischer Sicht unzeitgemäß, so der umweltpolitische Sprecher Frank Augsten. Anstelle einer Aufweichung der bestehenden Regelungen sollte ein generelles Brennverbot erlassen werden. (wk)
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