Stadtwerke-Geschäftsführer gewinnen Prozeß gegen Erfurt
Nachricht vom 15.September 2010
Auf die Stadt Erfurt könnten Kosten in sechsstelliger Höhe zukommen. Die Kündigung der früheren Stadtwerke-Geschäftsführer von vor einem Jahr hat das Landgericht jetzt aufgehoben. Die Stadt muß nach dem Urteil die beiden wieder einstellen und ihnen die entgangenen Gehälter einschließlich Zinsen nachzahlen. Außerdem muss sie die umstrittenen Pensionsverpflichtungen abschließen, die Anlass der Kündigungen waren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Stadt prüft, Berufung beim Oberlandesgericht einzulegen. (wk)
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