Weimarer Verfassungsgericht weist Linken-Klage zurück
Nachricht vom 02.Februar 2011
Das Landtagsvotum von 2007 zur Reinhaltung der Werra darf die Thüringer Regierung ignorieren. Es muß keine Auswirkungen auf den später geschlossenenen Vertrag zwischen Thüringen, Hessen und dem Düngemittel-Konzern "K+S" haben. Das hat heute der Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar festgestellt. Grundsätzlich sei eine Parlamentarische Entschließung für die Regierung nicht bindend, so das Urteil auf eine Klage der Linkspartei. Es handele sich dabei nicht um einen Beschluß, der von der Exekutive auszuführen wäre, sonder lediglich um eine Willensbekundung. - Die Linke hatte Verfassungsbeschwerde eingelegt, weil das Kali-Abkommen nach ihrer Ansicht gegen den Willen des gesetzgebenden Parlaments verstoße. Danach sollte nur eine geringere Einleitung von Salz in die Werra zugelassen werden. - Die Klage wurde abgewiesen. (wk)
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