Ordnungsamt ersucht Hundehalter um Nachweise
Nachricht vom 02.Februar 2012
Bis spätestens zum Endes dieses Monats müssen Hundehalter beim Ordnungsamt die jetzt gesetzlich geforderten Nachweise vorlegen. Darauf hat jetzt noch einmal die Stadtverwaltung hingewiesen. Bei den Nachweisen geht es um die Chip-Kennzeichnung des Hundes und die Haftpflichtversicherung. Grundlage ist das bereits am 1. September letzten Jahres in Kraft getretene Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren. Danach ist jeder Hundehalter verpflichtet, den Hund auf seine Kosten mit einem fälschungssicheren elektronisch lesbaren Mikrochip durch einen Tierarzt kennzeichnen zu lassen. Weiterhin ist für den Hund eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Überdies müssen Halter als "gefährlich" eingestufte Tiere einen Sachkundenachweis, den sogenannten "Hundeführerschein" besitzen. Die Erlaubnis und ein gültiges Personaldokument müssen die Halter beim Ausführen des Hundes dabeihaben und auf Verlangen zur Prüfung aushändigen. (wk)
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