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Oberverwaltungsgericht soll Bürgermeister-Streit entscheiden

Nachricht vom 21.Februar 2012

Das Oberverwaltungsgericht in Weimar soll nun darüber entscheiden, ob Oberhof einen hauptamtlichen Bürgermeister behalten darf. Gegen das diesbezügliche Urteil des Verwaltungsgerichts Meiningen hat jetzt das Landesverwaltungsamt Beschwerde eingelegt. Es will sich nicht damit abfinden, das der 1.500-Einwohner-Gemeinde eine Sonderrolle zustehen soll. Auf die hatten die Meininger Richter für Oberhof als Wintersport- und Touristenhochburg erkannt. Die damit verbundenen Aufgaben könnte nur ein Vollzeit-Bürgermeister stemmen, hieß es. Dagegen pocht das Landesverwaltungsamt in Weimar weiter auf die Thüringer Kommunalordnung. Danach steht nur Gemeinden ab 3.000 Einwohnern ein hauptamtlicher Bürgermeister zu. (wk)


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