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Verfassungsgericht in Weimar entscheidet über Volksbegehren

Nachricht vom 27.Februar 2013

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar entscheidet heute darüber, ob das Volksbegehren gegen Kommunalabgaben zulässig ist. Geklagt hatte die Landesregierung. Aus deren Sicht ist das Volksbegehren unzulässig, weil es Abgaben und Haushaltsfragen beeinflussen würde. - Mit dem Begehren "Für gerechte und bezahlbare Kommunalabgaben" wollen die Initiatoren vor allem die Abwasser- und Straßenausbaubeiträge abschaffen. Mehr als 24.000 Unterschriften wurden gesammelt, 5.000 hätten für den Zulassungsantrag gereicht. Sollten die Richter die Regierungsklage abweisen, muß sich der Landtag mit dem Voksbegehren befassen. (wk)


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