Verfassungsgericht stoppt Volksbegehren gegen Kommunalabgaben
Nachricht vom 10.April 2013
Das Volksbegehren gegen Kommunalabgaben ist unzulässig. Das hat am Morgen der Verfassungsgerichtshof in Weimar entschieden. Die Landesverfassung erlaube keine Begehren zu Abgaben und Haushaltsfragen, so das Urteil. Damit bestätigen die Weimarer Richter die Auffassung der Landesregierung, die gegen das Volksbegehren geklagt hatte. Gegner vor Gericht waren die Vertreter einer sogenannten "Bürgerallianz". Mit ihrem Begehren "Für gerechte und bezahlbare Kommunalabgaben" von 2011 wollten sie vor allem die Abwasser- und Straßenausbaubeiträge für Grundstückseigner abschaffen. Dafür hatten die Initiatoren 25.000 Unterschriften gesammelt. (wk)
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