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(07.45) Widerspruch im Haus-der-Frau-von-Stein-Prozess

Nachricht vom 08.Juli 2024

Im Prozess um das Haus-der-Frau-von-Stein hat die Beklagtenseite nun Widerspruch gegen das Versäumnisurteil eingelegt. Somit findet der Prozess um den Rückkauf des Gebäudes vorerst keinen Abschluss, gab die Stadt bekannt. Oberbürgermeister Peter Kleine sprach von einer unerträglichen Verzögerungstaktik. Dem Verfall des Hauses könne damit vorerst kein Einhalt geboten werden, erklärt Kleine. Zudem zeigte er sich nicht überrascht. Das Verhalten der Gegenseite in der Vergangenheit ließ erahnen, dass das Versäumnisurteil nicht akzeptiert werden wird. Das Landgericht Erfurt hat für den 25. Oktober einen Verhandlungstermin über den Einspruch gegen das Urteil anberaumt. Das Gericht hatte Mitte Juni der Stadt Weimar das Rückkaufsrecht zugesprochen. Gegen den Angeklagten sei zunächst ein Versäumnisurteil ausgesprochen worden. Den Streit um das Gebäude hatte die Stadt erneut vor Gericht gebracht, nachdem das gütliche Verfahren wegen monatelanger Hinhalte-Taktik der Eigentümerin gescheitert war. Dabei handelt es sich um die "Museum-Haus-der-Frau-von-Stein-GmbH" mit Investor Joan Bofill als Generalbevollmächtigten.(mt)


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